1. Das Angeln ist nur mit einem gültigen Jahresfischereischein erlaubt
2. Für jede Rute, mit der geangelt werden soll, ist eine Gebühr von 3,00 € im Voraus zu bezahlen.
3. Die geangelten Fische werden unausgenommen gewogen.
4. Die mitgebrachten Behältnisse sind auf verlangen dem Pächter vorzuzeigen und zu öffnen.
5. Geangelte Fische dürfen nicht mehr in das Gewässer zurückgesetzt werden.
6. Die Fische sind mit dem Hebekescher aus dem Wasser zu heben.
Es gelten die Regeln des Hessischen Fischereigesetzes !